Steuern

Grund- und Gewerbesteuer

Grund- und Gewerbesteuer

Grundsteuer sowie Gewerbesteuer errechnen sich anhand folgender Formel:

Steuermessbetrag x Hebesatz

Der aktuelle Hebesatz der Gemeinde Obermeitingen beträgt:
Grundsteuer A und B 330%
Gewerbesteuer 350 %

Die Höhe des jeweiligen Hebesatzes wird von der Gemeinde festgelegt. Bei Fragen zur Berechnung des Steuermessbetrages wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt.

 

Pflicht zur Anzeige von Änderungen am Grundbesitz

 

Hundesteuer

Hundesteuer

Aktuelle Steuersätze der Gemeinde jeweils für ein Kalenderjahr:

  • für den ersten Hund 75,00 €
  • für jeden weiteren Hund 100,00 €

Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet unterliegt einer gemeindlichen Jahresaufwandsteuer. Maßgebend ist das Kalenderjahr.

Die Steuerpflicht entfällt, wenn ihre Voraussetzungen nur in weniger als drei aufeinander folgenden Kalendermonaten erfüllt werden.

Für Kampfhunde im Sinne des § 5a beträgt die Steuer 500,00 €.

Informationen über Steuerbefreiung (z. B. Blindenhunde, Rettungshunde, etc.) und Steuervergünstigung (z. B. Züchtersteuer, Hunde im Außenbereich, Hunde, die überwiegend zur Ausübung der Jagd bestimmt sind, etc.) erhalten Sie im Steueramt der VG Igling, Fr. Schneider, Tel. 0 82 48 / 96 97 - 24 und den Gemeindeverwaltungen.