Laufende Bauleitplanverfahren

Neuaufstellung Innerörtlicher Bebauungsplan "Altort"

Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB findet im Zeitraum vom 23.10.2025 bis 24.11.2025, statt.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 aufgestellt. Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB wurde von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Vorprüfung des Einzelfalles nach § 13a Abs. 1 Nr. 2 BauGB wurde durchgeführt. Aufgrund des vorhandenen Kenntnisstands führt das Vorhaben nicht zu erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen. Es sind keine besonders empfindlichen Gebiete gem. Anlage 2 BauGB erheblich nachteilig betroffen.

Der Entwurf des innerörtlichen Bebauungsplans "Altort" samt Begründung in der Fassung vom 09.10.2025 liegen in der Verwaltungsgemeinschaft Igling während der allgemeinen Dienststunden (Montag – Freitag, 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und zusätzlich Montag, 14:00 – 16:00 Uhr und Donnerstag, 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr), Donnersbergstraße 1, 86859 Igling, Bauamt Zi.Nr. 29, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungsnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerechte abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Neuaufstellung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz:
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und Emailadressen, zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht der Privatperson gegenüber genutzt.

Die Unterlagen umfassen:

Anmerkungen und Einwendungen senden Sie uns bitte bis spätestens 24.11.2025 mit diesem:


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