Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege stellt pflegenden Angehörigen FFP2-Schutzmasken kostenfrei zur Verfügung.
Pflegende Angehörige (Hauptpflegepersonen) können daher am Wohnort der pflegebedürftigen Person insgesamt 3 Schutzmasken kostenfrei abholen. Die Vorlage des Schreibens der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades der bzw. des Pflegebedürftigen als Nachweis der Bezugsberechtigung ist erforderlich.
In Obermeitingen erfolgt die Abgabe der Schutzmasken in der Gemeindeverwaltung zu den üblichen Öffnungszeiten.